AGB:
 1. Abschluss eines Vertrages 1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Leistungen zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden von der Landpension Dröge schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen. 1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. 1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner. 2. An- und Abreise 2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein. 2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich .Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen. 3. Leistungen 3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leitungsumfang des Hotels ergebt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. 3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung , einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der Landpension Dröge entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. Bei Anreise erwähnt werden.
Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich. 4. Zahlung 4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Die Landpension Dröge ist berechtigt , jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andrer Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen du zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder bei Gesamtvorauszahlungen. 4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist die Landpension Dröge berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. 4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Landpension Dröge vorbehalten. arten Zimmer in Anspruch genommen werden. 5. Stornierungen 5.1 a) Bis 2 Tage vor Ankunft, kostenfrei b) Ab 2 Tage vor Anreise (nach 12.00 Uhr), 80% der vereinbarten Leistungen. Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 80% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistung erzielt wurde. 6. Haftung 6.1 Der Gast haftet gegenüber der Landpension Dröge für die von ihm verursachten Schäden. 6.2 Die Landpension Dröge haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. 6.3 Die Landpension Dröge haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 6000 DM); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 1500 DM, es sei denn, die Landpension Dröge oder dessen Personal trifft ein Verschulden . 6.4 Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf einem bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von der Landpension Dröge auf die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. 7. Kündigung 7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht der Landpension Dröge ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gerichtsstand ist Halle Westfalen