AGB:
1. Abschluss eines Vertrages 1.1 Der Beherbergungsvertrag ist
abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Leistungen zugesagt
sind. Sämtliche Reservierungen werden von der Landpension Dröge schriftlich
bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der
Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die
Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der
Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht
unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der
Leistungen. 1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer
der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden. 1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit
dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner. 2. An- und Abreise 2.1 Sofern nicht anders schriftlich
vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr
zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein. 2.2 Die
Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich .Reservierte
Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur
Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den
vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer
vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00
Uhr am Vorabend zu verständigen. 3. Leistungen 3.1 Der Gast erwirbt keinen
Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten
vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel
verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen
Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leitungsumfang des Hotels ergebt sich
aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2 Werden Zimmer oder
sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für
beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das
Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei
verfügen. 3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung , einschließlich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach
Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise
können nach Vertragsabschluss seitens der Landpension Dröge entsprechend den
dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen
Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen.
Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw.
Bei Anreise erwähnt werden.
Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich. 4. Zahlung 4.1 Das
Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes
fällig. Die Landpension Dröge ist berechtigt , jederzeit Vorauszahlungen in
Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des
Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung,
jegliche Bestellung und Reservierung oder andrer Leistung, die auszuführen
ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich
geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen du zwar in Form von
Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder bei Gesamtvorauszahlungen. 4.2
Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist
die Landpension Dröge berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B.
in Form von Wochenrechungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu
verlangen. 4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar.
Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die
Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer
Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der
Landpension Dröge vorbehalten. arten Zimmer in Anspruch genommen werden. 5.
Stornierungen 5.1 a) Bis 2 Tage vor Ankunft, kostenfrei b) Ab 2 Tage vor
Anreise (nach 12.00 Uhr), 80% der vereinbarten Leistungen. Übernachtungen,
die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 80% des
Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das Hotel
ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich
erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert,
die durch die Weitervermietung des stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung
der Leistung erzielt wurde. 6. Haftung 6.1 Der Gast haftet gegenüber der
Landpension Dröge für die von ihm verursachten Schäden. 6.2 Die Landpension
Dröge haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die
Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt
unmöglich wird. 6.3 Die Landpension Dröge haftet gegenüber dem Gast nach den
Bestimmungen BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 6000 DM);
für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 1500 DM, es sei denn,
die Landpension Dröge oder dessen Personal trifft ein Verschulden . 6.4
Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf einem bereitgestellten
Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von der Landpension
Dröge auf die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
7. Kündigung 7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem
anderen als vereinbarten Zweck, so steht der Landpension Dröge ein
außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gerichtsstand ist Halle Westfalen